Barrierefrei im Web – Was Unternehmen jetzt beachten müssen
March 19, 2025
Das Internet ist für viele Menschen ein unverzichtbarer Bestandteil des täglichen Lebens. Doch nicht alle können Websites uneingeschränkt nutzen
Das Internet ist für viele Menschen ein unverzichtbarer Bestandteil des täglichen Lebens. Doch nicht alle können Websites uneingeschränkt nutzen – insbesondere Menschen mit Behinderungen stoßen oft auf Hindernisse. Mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) wird die digitale Welt inklusiver, denn es verpflichtet Unternehmen, ihre Websites und digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten. In diesem Blog-Beitrag erfahren Sie, was dieses Gesetz bedeutet, wen es betrifft und wie Sie Ihre Website barrierefrei machen können.
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) basiert auf der EU-Richtlinie 2019/882, auch bekannt als der European Accessibility Act (EAA). Ziel des Gesetzes ist es, Menschen mit Behinderungen den Zugang zu digitalen Angeboten zu erleichtern. Ab dem 28. Juni 2025 müssen bestimmte Unternehmen sicherstellen, dass ihre Websites, Apps und digitalen Dienstleistungen barrierefrei sind.
Das Gesetz richtet sich an Unternehmen, die digitale Produkte und Dienstleistungen anbieten. Dazu gehören:
Auch kleinere Unternehmen sollten sich mit dem Thema beschäftigen, da Barrierefreiheit zunehmend von Kund:innen erwartet wird und ein Wettbewerbsvorteil sein kann.
Barrierefreiheit bedeutet, dass eine Website von allen Menschen unabhängig von ihren körperlichen oder technischen Einschränkungen genutzt werden kann. Dazu gehört unter anderem:
Eine barrierefreie Website bietet nicht nur Menschen mit Behinderungen einen besseren Zugang, sondern bringt auch zahlreiche Vorteile für Unternehmen:
Um die Anforderungen des BFSG zu erfüllen, sollten Sie folgende Punkte beachten:
Wir unterstützen Unternehmen dabei, die Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) umzusetzen. Mit unserer Expertise in Webentwicklung, UI/UX Design und IT-Sicherheit helfen wir Ihnen, Ihre digitale Präsenz barrierefrei zu gestalten. Kontaktieren Sie uns direkt!
Müssen alle Unternehmen ihre Websites barrierefrei machen?
Das BFSG betrifft hauptsächlich Unternehmen, die digitale Produkte oder Dienstleistungen anbieten. Kleinere Unternehmen sind nicht direkt verpflichtet, profitieren jedoch von einer barrierefreien Website durch bessere Nutzererfahrung und SEO.
Bietet unsere Firma Unterstützung bei der Umsetzung?
Ja! Wir bieten umfassende Dienstleistungen zur Umsetzung von Barrierefreiheit – von Web-Audits bis hin zur Optimierung Ihrer Website.
Können Fördermittel für die Umsetzung genutzt werden?
Ja! Es gibt staatliche Förderprogramme zur Unterstützung der Umsetzung von Barrierefreiheit. Unser Team berät Sie gerne dazu.
Welche Frist gilt für die Umsetzung des Gesetzes?
Die Frist für die Umsetzung der Anforderungen des BFSG endet am 28. Juni 2025.
March 19, 2025
Das Internet ist für viele Menschen ein unverzichtbarer Bestandteil des täglichen Lebens. Doch nicht alle können Websites uneingeschränkt nutzen
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