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Das Internet ist für viele Menschen ein unverzichtbarer Bestandteil des täglichen Lebens. Doch nicht alle können Websites uneingeschränkt nutzen – insbesondere Menschen mit Behinderungen stoßen oft auf Hindernisse. Mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) wird die digitale Welt inklusiver, denn es verpflichtet Unternehmen, ihre Websites und digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten. In diesem Blog-Beitrag erfahren Sie, was dieses Gesetz bedeutet, wen es betrifft und wie Sie Ihre Website barrierefrei machen können.

Was das BFSG für Sie bedeutet

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) basiert auf der EU-Richtlinie 2019/882, auch bekannt als der European Accessibility Act (EAA). Ziel des Gesetzes ist es, Menschen mit Behinderungen den Zugang zu digitalen Angeboten zu erleichtern. Ab dem 28. Juni 2025 müssen bestimmte Unternehmen sicherstellen, dass ihre Websites, Apps und digitalen Dienstleistungen barrierefrei sind.

Wer ist vom Gesetz betroffen?

Das Gesetz richtet sich an Unternehmen, die digitale Produkte und Dienstleistungen anbieten. Dazu gehören:

  • Websites: Alle öffentlich zugänglichen Online-Angebote.
  • Apps: Mobile Anwendungen, die Dienstleistungen oder Informationen bereitstellen.
  • E-Commerce: Online-Shops und Plattformen für den Verkauf von Produkten.
  • Banken: Digitale Finanzdienstleistungen wie Online-Banking.
  • Gesundheitswesen: Websites von Arztpraxen, Kliniken und Versicherungen.

Auch kleinere Unternehmen sollten sich mit dem Thema beschäftigen, da Barrierefreiheit zunehmend von Kund:innen erwartet wird und ein Wettbewerbsvorteil sein kann.

Was bedeutet Barrierefreiheit für Websites?

Barrierefreiheit bedeutet, dass eine Website von allen Menschen unabhängig von ihren körperlichen oder technischen Einschränkungen genutzt werden kann. Dazu gehört unter anderem:

  • Textalternativen: Bilder müssen mit aussagekräftigen ALT-Texten versehen werden.
  • Tastatur-Navigation: Die Website muss ohne Maus vollständig bedienbar sein.
  • Klares Design: Kontraste müssen ausreichend stark sein, um Inhalte lesbar zu machen.
  • Screenreader-Kompatibilität: Inhalte müssen so strukturiert sein, dass sie von Screenreadern gelesen werden können.
  • Videos: Untertitel für audiovisuelle Inhalte müssen bereitgestellt werden.
  • Einfache Sprache: Komplexe Inhalte sollten verständlich formuliert sein.

Vorteile einer barrierefreien Website

Eine barrierefreie Website bietet nicht nur Menschen mit Behinderungen einen besseren Zugang, sondern bringt auch zahlreiche Vorteile für Unternehmen:

  • Bessere Nutzererfahrung: Eine barrierefreie Website ist einfacher zu bedienen und übersichtlicher.
  • Sichtbarkeit bei Suchmaschinen: Barrierefreie Websites sind oft besser für SEO optimiert.
  • Kundenzufriedenheit: Ein inklusives Angebot stärkt das Vertrauen Ihrer Kund:innen.
  • Zukunftssicherheit: Sie erfüllen gesetzliche Anforderungen und vermeiden mögliche Strafen.

Anforderungen des BFSG: Was Sie beachten müssen

Um die Anforderungen des BFSG zu erfüllen, sollten Sie folgende Punkte beachten:

  1. Web-Audit durchführen: Analysieren Sie Ihre Website auf Barrieren und Optimierungspotenziale.
  2. UI/UX Design optimieren: Gestalten Sie Ihre Website benutzerfreundlich und zugänglich.
  3. Technische Standards einhalten: Nutzen Sie Technologien wie ARIA (Accessible Rich Internet Applications), um Inhalte zugänglich zu machen.
  4. Apps barrierefrei gestalten: Optimieren Sie mobile Anwendungen für Nutzer:innen mit Einschränkungen.
  5. Fördermittel nutzen: Informieren Sie sich über staatliche Förderungen zur Umsetzung von Barrierefreiheit.

Unsere Unterstützung bei Barrierefreiheit

Wir unterstützen Unternehmen dabei, die Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) umzusetzen. Mit unserer Expertise in Webentwicklung, UI/UX Design und IT-Sicherheit helfen wir Ihnen, Ihre digitale Präsenz barrierefrei zu gestalten. Kontaktieren Sie uns direkt!

Jetzt Kontakt aufnehmen

Häufig gestellte Fragen zur Barrierefreiheit

Müssen alle Unternehmen ihre Websites barrierefrei machen?
Das BFSG betrifft hauptsächlich Unternehmen, die digitale Produkte oder Dienstleistungen anbieten. Kleinere Unternehmen sind nicht direkt verpflichtet, profitieren jedoch von einer barrierefreien Website durch bessere Nutzererfahrung und SEO.

Bietet unsere Firma Unterstützung bei der Umsetzung?
Ja! Wir bieten umfassende Dienstleistungen zur Umsetzung von Barrierefreiheit – von Web-Audits bis hin zur Optimierung Ihrer Website.

Können Fördermittel für die Umsetzung genutzt werden?
Ja! Es gibt staatliche Förderprogramme zur Unterstützung der Umsetzung von Barrierefreiheit. Unser Team berät Sie gerne dazu.

Welche Frist gilt für die Umsetzung des Gesetzes?
Die Frist für die Umsetzung der Anforderungen des BFSG endet am 28. Juni 2025.

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